Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz gefahren werden. Diese Fahrzeuge dürfen auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu einer Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, gefahren werden.
Mindestalter für Erwerb: 18 Jahre (17 mit Begleitperson*)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
*Bei BF17 können Jugendliche ihre Führerscheinprüfung bereits kurz vor dem 17. Geburtstag absolvieren, um dann ein volles Jahr begleitet fahren zu können! Wir informieren dich gerne über alle Details!
Klasse BE
Nur mit Klasse B, ab 18 Jahre. Kombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3500 kg betragen.